Als Arbeitnehmerin erhalten Sie ein Mutterschaftsgeld von bis zu 13 Euro pro Tag. Ihr Arbeitgeber zahlt die Differenz zu Ihrem bisherigen Nettogehalt hinzu.
Die Höhe für Selbstständige, Künstlerinnen und Publizistinnen ist abhängig vom Arbeitseinkommen. Beziehen Sie Arbeitslosengeld I, bekommen Sie ebenso viel Mutterschaftsgeld wie sonst Arbeitslosengeld.
Hier erfahren Sie mehr über diese Regelungen und über besondere Ausnahmefälle.
Sie sind Arbeitnehmerin
Für alle beschäftigten Arbeitnehmerinnen mit Krankengeldanspruch, die im Durchschnitt mehr als 13 Euro Netto pro Tag verdienen, beträgt das Mutterschutzgeld 13 Euro pro Tag. Den Rest bis zu Ihrem bisherigen Nettogehalt legt während der Schutzfrist Ihr Arbeitgeber dazu. Das ist der so genannte Arbeitgeber-Zuschuss.
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erstellt am 26.02.09; zuletzt aktualisiert am 27.02.12
Quelle: TK

