Mutterschaftsgeld erhalten Sie in der Zeit der Mutterschutzfrist. Der Beginn dieser Schutzfrist hängt vom voraussichtlichen Entbindungstermin ab. Diesen Termin bescheinigt Ihnen Ihr Arzt. Das Ende der Schutzfrist dagegen hängt vom tatsächlichen Entbindungstermin ab - und davon, ob Sie ein Kind bekommen oder gleich mehrere.
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Die Schutzfrist
Die Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. Bekommen Sie Zwillinge oder Drillinge oder sogar noch mehr Kinder, wird die Schutzfrist um vier Wochen verlängert. Sie endet dann erst zwölf Wochen nach der Geburt. Das gilt auch für Frühgeburten.
- Seite 1: Die Schutzfrist und der Entbindungstermin
- Seite 2: Die ärztliche Bescheinigung über den Entbindungstermin
- Seite 3: Wenn Ihr Kind später zur Welt kommt
- Seite 4: Wenn Ihr Kind früher geboren wird
- Seite 5: Wenn Sie eine Frühgeburt haben
erstellt am 03.04.06; zuletzt aktualisiert am 18.01.12
Quelle: TK

