Untermenü

Leistungen A - Z

 
 
 
Sie befinden sich hier:

tk.de . > Leistungen & Services . > Leistungen A - Z . > Leistungen: M . > Mutterschaftsgeld . > Schutzfrist und Entbindungstermin

Inhaltsbereich

Schwangere Frau mit Freundin und Kindern

Die Schutzfrist und der Entbindungstermin

Artikel vorlesen
 

Mutterschaftsgeld erhalten Sie in der Zeit der Mutterschutzfrist. Der Beginn dieser Schutzfrist hängt vom voraussichtlichen Entbindungstermin ab. Diesen Termin bescheinigt Ihnen Ihr Arzt. Das Ende der Schutzfrist dagegen hängt vom tatsächlichen Entbindungstermin ab - und davon, ob Sie ein Kind bekommen oder gleich mehrere.

Die Schutzfrist

Die Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. Bekommen Sie Zwillinge oder Drillinge oder sogar noch mehr Kinder, wird die Schutzfrist um vier Wochen verlängert. Sie endet dann erst zwölf Wochen nach der Geburt. Das gilt auch für Frühgeburten.

erstellt am 03.04.06; zuletzt aktualisiert am 18.01.12

Quelle: TK

 
 
 

Impressum und Hilfe