Untermenü

Leistungen A - Z

 
 
 
Sie befinden sich hier:

tk.de . > Leistungen & Services . > Leistungen A - Z . > Leistungen: M . > Mutterschaftsgeld . > So erhalten Sie das Mutterschaftsgeld

Inhaltsbereich

Schwangere Frau mit Babysöckchen

So einfach erhalten Sie Ihr Mutterschaftsgeld

Artikel vorlesen
 

Schicken Sie rechtzeitig vor der Geburt die Bescheinigung Ihres Arztes über den voraussichtlichen Geburtstermin an die TK. Und nach der Geburt die Geburtsurkunde und eine ausgefüllte "Erklärung für die Zahlung von Mutterschaftsgeld". Das Formular dafür bekommen Sie von der TK.

Auch einen Vorschuss zum Mutterschaftsgeld können Sie erhalten. Hier erfahren Sie, wie es geht.

 

Vor der Geburt

Reichen Sie einfach die Bescheinigung Ihres Arztes über den mutmaßlichen Tag der Entbindung bei der TK ein. Am besten noch vor der Geburt. Dann ist sichergestellt, dass Sie das Mutterschaftsgeld für alle Tage der Schutzfrist erhalten, selbst wenn Ihr Kind später kommt als berechnet. Die Bescheinigung darf Ihnen Ihr Arzt frühestens eine Woche vor Beginn der Mutterschutzfrist ausstellen.

 

Vorschuss

Einen Teil des Mutterschaftsgeldes können Sie schon zu Beginn der Schutzfrist erhalten. Sind Sie Arbeitnehmerin, ist das ganz einfach: Sobald Sie die ärztliche Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstermin bei der TK eingereicht haben, zahlt die TK Ihnen einen Vorschuss von bis zu 546 Euro aus.

Selbstständige, Künstlerinnen und Publizistinnen geben der TK zusätzlich an, ob sie in der Schutzfrist weiter Einnahmen haben. Die TK meldet sich deshalb bei Ihnen. Erhalten Sie Arbeitslosengeld I, informiert die Agentur für Arbeit die TK über die Leistungen, die Sie beziehen. Auf diesen Grundlagen berechnet die TK dann den Vorschuss und überweist ihn an Sie.

 

Nach der Geburt

Ihr Standesamt stellt Ihnen für Ihr Kind nach der Geburt auch eine Geburtsurkunde "Für die Mutterschaftshilfe" aus, in manchen Bundesländern eine entsprechende Geburtsbescheinigung.

 

Bitte senden Sie der TK nach der Geburt die Geburtsurkunde beziehungsweise die Bescheinigung schnellstmöglich zu. Die TK benötigt von Ihnen auch die "Erklärung für die Zahlung von Mutterschaftsgeld." Das Formular dafür schickt Ihnen die TK schon vor der Geburt zu, wenn Sie den Vorschuss erhalten. Hatten Sie eine Frühgeburt, reichen Sie am besten gleich die kostenfreie ärztliche Bescheinigung darüber mit ein.

 

Sobald die Unterlagen bei der TK eingehen, überweist Ihnen die TK das restliche Mutterschaftsgeld. Außerdem erhalten Sie umgehend alle notwendigen Bescheinigungen, zum Beispiel für den Antrag auf Elterngeld.

erstellt am 03.04.06; zuletzt aktualisiert am 17.01.12

Quelle: TK

 
 
 

Impressum und Hilfe