Als berufstätige werdende Mutter können Sie während der Schutzfrist von der TK Mutterschaftsgeld erhalten. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dass Sie am Anfang der Schutzfrist selbst als Mitglied bei der TK versichert sind.
Mini-Jobberinnen, die nicht selbst TK-Mitglied sind, sondern familienversichert, können Mutterschaftsgeld vom Staat erhalten, ebenso privat versicherte Frauen.
Auf den folgenden Seiten erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Sie Mutterschaftsgeld erhalten.
- Seite 1: Voraussetzungen für das Mutterschaftsgeld
- Seite 2: Sie sind Arbeitnehmerin
- Seite 3: Sie sind selbstständig, Künstlerin oder Publizistin
- Seite 4: Sie arbeiten in einem Mini-Job und sind familienversichert?
- Seite 5: Sie sind arbeitslos
erstellt am 03.04.06; zuletzt aktualisiert am 18.05.12
Quelle: TK

