Obwohl es das Gesetz grundsätzlich anders regelt - auch in der Schwangerschaft können Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten. Oder Sie sind sowieso befristet beschäftigt, und Ihr Arbeitsvertrag läuft aus. Das kann sich auf das Mutterschaftsgeld auswirken.
Ihr Arbeitgeber kündigt Ihnen während der Schwangerschaft
Normalerweise darf Ihnen Ihr Arbeitgeber während der Schwangerschaft nicht kündigen. Kündigt aber ein Arbeitgeber, ohne von der Schwangerschaft zu wissen, gilt das Arbeitsverhältnis als beendet. Die Kündigung wird unwirksam, wenn Sie Ihren Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen, nachdem Sie Ihre Kündigung erhalten haben, über die Schwangerschaft informieren.
Es ist sehr wichtig, dass Sie Ihren Arbeitgeber innerhalb dieser Frist informieren. Denn sonst ist die Kündigung wirksam, obwohl sie nicht zulässig ist. Das hat auch Konsequenzen für das Mutterschaftsgeld: Nach Ablauf der Kündigungsfrist gelten Sie nicht mehr als beschäftigt. Dadurch erhalten Sie unter Umständen weniger oder gar kein Mutterschaftsgeld.
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erstellt am 26.02.09; zuletzt aktualisiert am 19.01.12
Quelle: TK

