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schwangere Frau macht Dehnübungen

Wenn Sie krank sind oder nicht arbeiten dürfen

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Auch in der Schwangerschaft können Sie krank werden. Ihr Arzt kann sogar ein individuelles Beschäftigungsverbot für Sie aussprechen, wenn Ihr Leben oder das Ihres Ungeborenen gefährdet ist. Dann dürfen Sie schon vor der Schutzfrist nicht mehr arbeiten. Lesen Sie, wie Sie in solchen Fällen finanziell abgesichert sind.

Krank während der Schwangerschaft

Erkranken Sie während Ihrer Schwangerschaft, zahlt Ihr Arbeitgeber Ihnen normalerweise in den ersten sechs Wochen der Krankheit das Entgelt weiter. Hat die Schutzfrist dann noch nicht begonnen, bekommen Sie von der TK Krankengeld. Sie müssen allerdings dafür mit Anspruch auf Krankengeld versichert sein. Während der Schutzfrist erhalten Sie stattdessen das Mutterschaftsgeld.

 

Wichtig: Reichen Sie uns bitte möglichst umgehend Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein. Die TK benötigt die medizinischen Daten, um zu prüfen, ob und wie lange Sie Krankengeld erhalten können.

 

Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft

Wenn das Leben oder die Gesundheit der Mutter oder des ungeborenen Kindes gefährdet sind, spricht Ihr Arzt ein individuelles Beschäftigungsverbot aus. Er stellt Ihnen dazu eine ärztliche Bescheinigung aus, die Sie umgehend bei Ihrem Arbeitgeber einreichen sollten. Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen Ihren bisherigen Verdienst weiter, solange Sie nicht arbeiten dürfen. Nach dem Beginn der Schutzfrist erhalten Sie dann das Mutterschaftsgeld und den Zuschuss Ihres Arbeitgebers.

erstellt am 26.02.09; zuletzt aktualisiert am 20.01.12

Quelle: TK

 
 
 

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