Seit Januar 2011 müssen Sie Entgeltbescheinigungen an die Krankenkassen grundsätzlich auf elektronischem Weg versenden.
Ist ein Arbeitnehmer erkrankt und kann deshalb nicht zur Arbeit gehen, zahlt ihm zunächst der Arbeitgeber das Entgelt fort. Endet die Fortzahlung, erhält der Arbeitnehmer Krankengeld von seiner Krankenkasse. In diesem Fall müssen Sie als Arbeitgeber der Kasse mitteilen, wie viel Entgelt der erkrankte Mitarbeiter zuletzt erhalten hat. Dies erfolgt über die so genannte Entgeltbescheinigung, häufig auch "Verdienstbescheinigung" genannt. Aus diesen Angaben ermittelt die Krankenkasse die Höhe des Krankengeldes.
Wie übermitteln Sie Entgeltbescheinigungen?
Die Entgeltbescheinigung senden Sie auf elektronischem Weg an die Krankenkasse. Hierfür benötigen Sie ein zugelassenes Entgeltabrechnungsprogramm, zum Beispiel sv.net. Mit der Version 12.0 von sv.net/classic können Sie die Entgeltbescheinigungen gleich maschinell übermitteln. Mit sv.net/online ist dies allerdings nicht möglich.
Das maschinelle Verfahren ist seit dem 1. Januar 2011 verpflichtend. Bis zum 30. Juni 2011 galt eine Übergangsregelung, bis dahin nahmen alle Krankenkassen die Entgeltbescheinigungen auch noch in Papierform entgegen. Die TK akzeptiert die Papierform auch weiterhin, um einen sicheren Anlauf des Verfahrens zu gewährleisten.
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erstellt am 29.03.05; zuletzt aktualisiert am 20.02.12
Quelle: TK