Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

Als Arbeitgeber müssen Sie den Sozialversicherungen für jeden Arbeitnehmer eine ganze Reihe von Daten melden. Außer den persönlichen Daten wie Vor- und Nachname sind dies beispielsweise Versicherungsnummer, das gezahlte Gehalt oder Beginn und Ende der Beschäftigung.

 

Die Sozialversicherungen benötigen diese Meldungen auch, um die gesetzlichen Ansprüche des Arbeitnehmers aus der Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung erfüllen zu können.

 

Spitzenverbände der Sozialversicherungen regeln das Meldeverfahren

Was Sie als Arbeitgeber melden müssen, regelt das gemeinsame Rundschreiben der Spitzenverbände der Kranken-, Renten- und Unfallversicherung und der Bundesagentur für Arbeit.

 

Im Rundschreiben erfahren Sie unter anderem,

 

  • welche Daten Sie in welchem Datensatz angeben müssen,
  • an welchen Sozialversicherungszweig Sie welche Daten geben müssen,
  • wie Sie bestimmte Sachverhalte kennzeichnen müssen, zum Beispiel, wenn Sie einen Arbeitnehmer in der Gleitzone beschäftigen,
  • wie Sie Ihre Beschäftigten über die Meldungen informieren müssen,
  • was zu tun ist, wenn die Versicherungsnummer fehlt oder nicht korrekt ist und
  • wie die Sozialversicherungsträger die Meldungen prüfen und weiter damit verfahren.

 

Bereits 1993 legten die Spitzenverbände der Sozialversicherungen - bis 2009 noch ohne die Unfallversicherung - das Verfahren in einem Rundschreiben fest. Seitdem überarbeiten sie das Rundschreiben immer dann, wenn es gesetzliche Neuerungen gibt.

 

Praktische Hilfen für den Arbeitsalltag enthalten vor allem die Anlagen. Dort finden Sie zum Beispiel eine Übersicht über die zu meldenden Sachverhalte und Tabellen mit Schlüsselzahlen oder zulässigen Namenszusätzen. Auch ein Frage-Antwort-Katalog zum Thema Sofortmeldungen ist vorhanden.

 

Das Rundschreiben und die dazugehörigen Anlagen finden Sie im Kapitel "Rundschreiben und Anlagen".

 

Beratungsblätter der TK

Das Wichtigste zum Thema Meldungen finden Sie auch in den Beratungsblättern der Techniker Krankenkasse. Ob Meldeverfahren, Datenfernübertragung oder Informationen zum Meldeprogramm sv.net - die TK informiert Sie knapp und übersichtlich und mit vielen praktischen Beispielen.

 

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