Berufsständische Versorgungseinrichtungen
Für Beschäftigte, die Mitglied eines berufsständischen Versorgungseinrichtung sind, gelten bei der Meldung der Daten besondere Regeln.
Manche Arbeitnehmer und auch selbstständig Tätige aus besonderen Berufen, zum Beispiel Ärzte, Zahnärzte, Steuerberater und manche Architekten und Ingenieure, sind Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerks. Dort können sie sich alternativ oder zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung für ihr Alter absichern.
Für die Meldungen an diese berufsständischen Versorgungswerke gibt es einige Besonderheiten. Die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV) hat in einem eigenen Rundschreiben im Januar 2009 festgelegt, worauf Sie dabei achten müssen.
Das Rundschreiben und die dazugehörigen Anlagen finden Sie im Kapitel "Rundschreiben und Anlagen".