Unfallversicherung

Das gemeinsame Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung DEÜV umfasst seit 2010 auch die Unfallversicherung. Schon seit Anfang 2009 melden Arbeitgeber daher für jeden Mitarbeiter individualisierte Daten zur Unfallversicherung an die Krankenkassen.

 

Noch bis Ende 2013 müssen Sie als Arbeitgeber den Lohnnachweis sowohl in elektronischer Form als auch in Papierform im Lohnsummennachweis abgeben. Ursprünglich sollte die Papierform ab 2012 entfallen. Dieser Termin wurde verschoben.

 

Seit Juni 2011 neuer DBUV

Seit dem 1. Juni 2011 gibt es im Meldeverfahren eine erweiterte Version des Datenbausteins Unfallversicherung (DBUV). Der DBUV in der Version 2 wurde um das Feld "UV-Grund" erweitert. Außerdem können Sie nun pro Meldung maximal neun statt wie bisher vier UV-Sätze abgeben. Diese können nun auch unterschiedliche Träger der Unfallversicherung enthalten.

 

Die Inhalte der Meldung

Folgende Angaben sind für jeden Arbeitnehmer mit jeder Entgeltmeldung an die Einzugsstellen zu übermitteln:

 

  • Betriebsnummer des Unfallversicherungsträgers

  • Unfallversicherungsmitgliedsnummer des Beschäftigungsbetriebes

  • Unfallversicherungspflichtiges Entgelt

  • Gefahrtarifstellen / fiktive Gefahrtarifstellen

  • Arbeitsstunden

 

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