Mit Hilfe von Cochlea-Implantaten können vollständig oder nahezu gehörlose Menschen das Hörvermögen wiedererlangen.
Die Techniker Krankenkasse (TK) hat mit der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) einen besonderen Versorgungsvertrag für ihre Versicherten über den gesamten Behandlungsprozess einschließlich der Schulung mit dem Implantat vereinbart. Die Nachsorge - dazu gehört unter anderem die Feineinstellung und Kontrolle des Prozessors - muss nicht mehr stationär erfolgen, sondern kann mittels neu entwickelter telemedizinischer Verfahren heimatnah erfolgen.
Die TK kooperiert dabei mit spezialisierten HNO-Ärzten und/oder Hörgeräteakustikern. Bei den Nachuntersuchungen können sich der Spezialist und der Patient vor Ort über Computer, Webkamera und Mikrofon mit einem Ingenieur sowie gegebenenfalls einem Arzt der MHH in Verbindung setzen. Außerdem besteht eine Online-Verbindung zum Sprachprozessor des Patienten, so dass der Ingenieur hieran direkt Einstellungen vornehmen kann.
Durch die Hightech-Hörhilfen ist ein nahezu normaler Spracherwerb möglich. Dies wird nicht nur durch das Implantat erzielt, sondern auch durch die intensive Schulung und Nachbetreuung.
Da Hörschäden durch das Neugeborenen-Hörscreening heute frühzeitig entdeckt werden, können auch betroffene Kinder immer früher behandelt werden. Eine Untersuchung der MHH hat gezeigt, dass 70 Prozent der Kinder, die vor dem zweiten Lebensjahr ein Implantat erhalten hatten, einen Kindergarten oder eine Schule besuchen konnten.
| Linktipps |
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| MHH - Klinik für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde der Medizinisch Hochschule Hannover |
Autor: TK-Landesvertretung Niedersachsen, erstellt am 08.04.10; zuletzt aktualisiert am 25.04.12