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Frau im Meeting

Informationen zur Selbsthilfeförderung

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Die Selbsthilfebewegung nimmt nach Ansicht der TK einen festen Platz in unserem Gesundheits- und Sozialsystem ein.

Sie ergänzt in vielfältiger und wirksamer Weise die professionellen Angebote der gesundheitlichen Versorgung. Daher unterstützt die TK seit Jahren die gesundheitsbezogenen Aktivitäten von Gruppen, Organisationen und Kontaktstellen der Selbsthilfe.

 

Seit Januar 2008 erfolgt die Selbsthilfeförderung nach § 20c SGB V. Darin sind zwei Förderstränge vorgesehen:

 

  • die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung und
  • die krankenkassenindividuelle Förderung (Projektförderung).

     

Die Techniker Krankenkasse (TK) stellt der Gemeinschaftsförderung der örtlichen Selbsthilfegruppen annähernd doppelt so viel Geld zur Verfügung, wie gesetzlich gefordert. Sie verzichtet dafür auf eine Projektförderung auf regionaler Ebene. Selbsthilfegruppen müssen daher bei der TK keinen zusätzlichen Antrag auf Projektförderung stellen. Damit reduziert die TK den Aufwand auf ein Mindestmaß und stärkt die Basisförderung der Selbsthilfegruppen.

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Autor: TK-Landesvertretung Nordrhein-Westfalen, erstellt am 23.02.09; zuletzt aktualisiert am 23.01.12

 
 
 

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