In Deutschland sind die Länder und die gesetzlichen Krankenkassen für die Krankenhausversorgung der Bevölkerung verantwortlich.
Die Länder erstellen Landeskrankenhauspläne, um eine angemessene Versorgung mit Krankenhausbetten und Krankenhausleistungen zu gewährleisten. Die Krankenkassen sind verpflichtet, denjenigen Krankenhäusern, die im Plan verzeichnet sind, die Behandlungskosten zu erstatten. Gesetzliche Grundlage dafür sind die landeseigenen Krankenhausgesetze und das Krankenhausfinanzierungsgesetz.
erstellt am 11.02.10; zuletzt aktualisiert am 11.01.12