Wir informieren Sie über das Konzept der Pflegestützpunkte und über die aktuelle Situation in Nordrhein-Westfalen.
Seit dem 1. Januar 2009 gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung.
Kommunen und Krankenkassen können gemeinsam Pflegestützpunkte einrichten, wenn sich - wie im Falle von Nordrhein-Westfalen - das Bundesland dafür entscheidet.
Autor: TK-Landesvertretung Nordrhein-Westfalen, erstellt am 29.06.09; zuletzt aktualisiert am 25.01.11