Als erste bundesweite Kasse bietet die TK ihren Versicherten einen Hausarztvertrag an.
Dazu haben der Deutsche Hausärzteverband und die TK einen Vertrag mit Eckpunkten zu einem überregionalen Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung unterzeichnet. Rechtsgrundlage ist der § 73 b SGB V.
Die Teilnahme an der Hausarztzentrierten Versorgung ist für Versicherte und Ärzte freiwillig. "Uns war wichtig, durch eigene Verträge gestalten zu können", erläutert Professor Dr. Norbert Klusen, Vorsitzender des Vorstandes der TK, den Schritt. "Nur so können wir das Bestmögliche für unsere Versicherten erreichen."
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Autor: TK-Landesvertretung Nordrhein-Westfalen, erstellt am 25.06.09; zuletzt aktualisiert am 23.08.11