Die TK kann die Teilnahmebedingungen mit Wirkung für die Zukunft jederzeit einseitig ändern oder ergänzen.
Änderungen oder Ergänzungen der in den Teilnahmebedingungen niedergelegten Bestimmungen werden dem Teilnehmer in geeigneter Form bekannt gegeben.
Autor: TK, erstellt am 15.10.08; zuletzt aktualisiert am 01.11.12