Die TK behält sich vor, für den Fall gesetzlicher Änderungen sowie auf Grund eines Entscheids des Verwaltungsrates der TK das Bonusprogramm unter Einhaltung einer angemessenen Frist einzustellen.
Die Beendigung des Bonusprogramms wird gegenüber dem Versicherten schriftlich erklärt. Bis zur Einstellung gesammelte und bewilligte Maßnahmen können innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Einstellung des Bonusprogramms eingelöst werden.
Autor: TK, erstellt am 01.01.09; zuletzt aktualisiert am 01.11.11