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TK-Bonusprogramm
. > 4. Beginn und Ende der Teilnahme

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Die Teilnahme am Bonusprogramm erfolgt durch eine schriftlich oder elektronisch übermittelte Erklärung des Versicherten oder des gesetzlichen Vertreters.

Die Teilnahme beginnt am Ersten des Monats, in dem die Teilnahmeerklärung bei der TK eingeht, und endet mit Ablauf von zwölf Monaten (Teilnahmezeitraum).

 

Nach der Anmeldung erhält der Teilnehmer das Bonusheft. Mit Einreichen des Bonusheftes bei der TK innerhalb des Teilnahmezeitraumes mit einer Nachreichfrist von drei Monaten kann die Teilnahme für ein weiteres Jahr im Bonusheft erklärt werden und der Teilnehmer erhält ein neues Bonusheft. Die Folgeteilnahme beginnt nach Ablauf des vorherigen Teilnahmezeitraumes.

 

Wird das Bonusheft nicht innerhalb des Teilnahmezeitraumes mit einer Nachreichfrist von drei Monaten zurückgesandt, muss erneut schriftlich oder elektronisch die Teilnahme erklärt werden.

 

Mit dem Einreichen des Bonusheftes erklärt der Teilnehmer seine Aktivitäten für den jeweiligen Teilnahmezeitraum für beendet; weitere Maßnahmen werden nicht berücksichtigt.

 

Eine erneute Teilnahme kann frühestens nach Ablauf des vorherigen Teilnahmezeitraumes erfolgen. Bei Widerruf und Beendigung der Versicherung bei der TK endet die Teilnahme am Bonusprogramm.

Autor: TK, erstellt am 01.01.09; zuletzt aktualisiert am 01.11.11

 
 
 

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