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TK-Bonusprogramm
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Die TK gewährt einen Bonus insbesondere für die Inanspruchnahme von

  • Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten nach §§ 25 und 26 SGB V,
  • qualitätsgesicherten Leistungen zur Primärprävention nach § 18 der Satzung der TK oder anderen qualitätsgesicherten von der TK anerkannten Maßnahmen der Primärprävention,
  • vorgegebenen Leistungen (ärztliche Behandlungen) im Rahmen von strukturierten Behandlungsprogrammen nach § 137 f SGB V.

 

Für die Bonifizierung von Gesundheitskursen zur Primärprävention nach § 18 der TK-Satzung müssen die dort genannten Qualitätskriterien für Kurse bzw. Kursleiter erfüllt sein.

 

Maßnahmen, für die ein Bonus gewährt werden kann, sowie deren Anzahl sind im Bonusheft aufgeführt.

 

Der Bonus für die Teilnahme an bestimmten TK-Angeboten

(z. B. TK-Online-Gesundheitscoach) wird automatisch gutgeschrieben, solange die Angebote bestehen und diese im Teilnahmezeitraum des Bonusheftes in Anspruch genommen werden.


 

Autor: TK, erstellt am 15.10.08; zuletzt aktualisiert am 01.11.11

 
 
 

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