Teilnahmeberechtigt sind alle TK-Versicherten ab vollendetem 15. Lebensjahr.
Die Teilnahme ist freiwillig. Die Teilnahme am Bonusprogramm ist für Anwartschaftsversicherte und für Personen, für die auftragsweise Leistungen erbracht werden (§ 264 SGB V), nicht möglich. Dies gilt auch, solange der Anspruch auf Leistungen nach rechtlichen Vorschriften ruht oder ausgeschlossen ist.
Autor: TK, erstellt am 01.01.09; zuletzt aktualisiert am 01.11.11