Für mitversicherte und selbstversicherte Kinder unter 15 Jahren können durch den gesetzlich vertretenden Elternteil bzw. den gesetzlich vertretenden Vormund separate Kinderbonushefte angefordert und entsprechend Ziffer 6. eingelöst werden.
Autor: TK, erstellt am 01.01.09; zuletzt aktualisiert am 01.11.11