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TK-Bonusprogramm
. > 8. Verfall des Prämienanspruchs

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Bonusansprüche verfallen, wenn die Inanspruchnahme von Leistungen und Maßnahmen nicht bis spätestens drei Monate nach Ablauf des Teilnahmejahres nachgewiesen wird.

Der Prämienanspruch verfällt mit Ende der TK-Mitgliedschaft. Außerhalb der TK-Mitgliedschaft durchgeführte Maßnahmen können nicht im Bonusprogramm der TK angerechnet werden.

Autor: TK, erstellt am 01.01.09; zuletzt aktualisiert am 01.11.11

 
 
 

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