Bonusansprüche verfallen, wenn die Inanspruchnahme von Leistungen und Maßnahmen nicht bis spätestens drei Monate nach Ablauf des Teilnahmejahres nachgewiesen wird.
Der Prämienanspruch verfällt mit Ende der TK-Mitgliedschaft. Außerhalb der TK-Mitgliedschaft durchgeführte Maßnahmen können nicht im Bonusprogramm der TK angerechnet werden.
Autor: TK, erstellt am 01.01.09; zuletzt aktualisiert am 01.11.11