Nur Urwahlen sind echte Wahlen

Der Bundeswahlbeauftragte erläuterte dem Plenum die Details zur Sozialwahl 2011

 

Bei der Sozialwahl werden im nächsten Jahr alle TK-Mitglieder ab 16 Jahren aufgerufen sein, aus ihrer Mitte die Versichertenvertreter für den Verwaltungsrat zu wählen. Staatssekretär a. D. Gerald Weiß, Bundeswahlbeauftragter für die Sozialversicherungswahlen, nutzte die Sitzung des TK-Verwaltungsrats, um über Details zur Planung dieser Wahlen zu informieren.

 

Verbindlich festgelegter Wahlkalender

"Wir haben den Termin für die nächsten Sozialversicherungswahlen auf den 1. Juni 2011 festgesetzt. Bis zu diesem Stichtag wird bei den gesetzlichen Krankenkassen, der Rentenversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung über die Zusammensetzung der jeweils zuständigen Selbstverwaltungsorgane abgestimmt", erläuterte Weiß dem Plenum. Der Bundeswahlbeauftragte und sein Stellvertreter Klaus Kirschner sind Anfang Oktober 2009 in dieses Ehrenamt berufen worden. Beide sorgen dafür, dass die Voraussetzungen für eine einheitliche Durchführung der Wahlen geschaffen werden. Dafür gibt es einen verbindlich festgelegten Wahlkalender, nach dem sich alle beteiligten Versicherungsträger richten müssen. Bei der TK ist der im Dezember 2009 vom Verwaltungsrat bestellte Wahlausschuss für die Vorbereitung und Durchführung der Sozialwahl verantwortlich.

 

Sozialversicherung ist Erfolgsmodell

"Mit den Sozialwahlen haben die Versicherten und Arbeitgeber in der Vergangenheit dafür gesorgt, dass unsere Sozialversicherung in Deutschland trotz aller Kritik ein Erfolgsmodell ist", hob Weiß hervor. Der Bundeswahlbeauftragte wirbt für Urwahlen, bei denen im Gegensatz zur Friedenswahl eine Wahlhandlung stattfindet. Diese Basisdemokratie wird in der TK seit Jahrzehnten gelebt. Denn die TK-Mitglieder beweisen alle sechs Jahre mit ihrer hohen Wahlbeteiligung, dass sie diesem demokratischen Recht einen großen Stellenwert beimessen. Weitere Informationen in www.tk.de auf den Sozialwahlseiten.

 

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