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Vor einer Therapie können Sie mehrere vorbereitende Sitzungen mit dem Psychotherapeuten vereinbaren, die sogenannten probatorischen Sitzungen. Danach untersucht Sie ein Arzt, um organische Ursachen für Ihre psychischen Beschwerden auszuschließen. Danach kann die Therapie von der TK genehmigt werden.

Probatorische Sitzungen

Zu Beginn einer Therapie können Sie bei einem zugelassenen Arzt oder Psychologischen Psychotherapeuten einige vorbereitende Sitzungen erhalten, die sogenannten probatorischen Sitzungen. Damit können Sie und der Therapeut prüfen, ob Sie miteinander zurechtkommen und ob eine Psychotherapie das Richtige für Sie ist.

 

Probatorische Sitzungen werden von der TK bezahlt. Bei der Psychoanalyse sind es bis zu acht Sitzungen, bei anderen Therapien bis zu fünf Sitzungen.

 

Ärztliche Untersuchung

Nach den probatorischen Sitzungen ist eine ärztliche Untersuchung notwendig. Sie soll klären, ob nicht doch eine organische Erkrankung die Ursache für Ihr Leiden ist.

 

Genehmigung der Therapie

Findet sich keine organische Ursache für Ihre Beschwerden, lässt sich der Arzt oder Psychologische Psychotherapeut die von ihm vorgeschlagene Therapie bei der TK genehmigen.

 

Die TK befragt dazu unter bestimmten Voraussetzungen einen qualifizierten Gutachter. Im Anschluss daran bespricht Ihr Therapeut mit Ihnen, wie lange die Behandlung voraussichtlich dauern wird und wie oft Sie sich zur Therapie treffen. Sie können dann mit der eigentlichen Behandlung beginnen.

erstellt am 22.04.03; zuletzt aktualisiert am 13.04.12

Quelle: TK

 
 
 

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