In vielen Fällen übernimmt die TK die Kosten Ihrer Psychotherapie. Voraussetzung ist, dass die Therapeuten eine Kassenzulassung haben.
Folgende Therapeuten dürfen mit der TK abrechnen:
- psychotherapeutisch tätige Ärzte
- zugelassene Psychologische Psychotherapeuten
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
Diese Therapeuten bieten eine professionelle und qualifizierte Versorgung.
Ihre TK-Geschäftsstelle hilft Ihnen gern bei der Suche nach zugelassenen Therapeuten.
Zur Qualifikation der Therapeuten
Psychotherapeuten mit einer Kassenzulassung sind in der Regel Ärzte und Diplom-Psychologen mit entsprechenden Zusatzausbildungen. Bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten gibt es noch einige Besonderheiten. Hier erhalten Sie nähere Informationen dazu.
Psychotherapeutisch tätige Ärzte und Psychiater
Psychotherapeutisch tätige Ärzte erkennen Sie an der Zusatzbezeichnung Psychotherapie oder Psychoanalyse oder an der Gebietsbezeichnung "Psychotherapeutische Medizin" oder "Psychiatrie und Psychotherapie".
Diese Ärzte haben zusätzlich zu ihrer medizinischen Ausbildung eine psychotherapeutische Ausbildung absolviert. Sie können, müssen aber nicht zugleich Psychiater sein.
Psychiater
Die Berufsbilder des Psychotherapeuten und des Psychiaters werden oft verwechselt. Tatsächlich unterscheidet sich der Beruf des Psychiaters aber ganz erheblich von dem des Psychotherapeuten. Psychiater haben Medizin studiert und eine mehrjährige Facharztausbildung für Psychiatrie absolviert.
Ein Psychiater kennt sich vor allem im Umgang mit schweren Persönlichkeitsstörungen und Psychosen aus. Er setzt dabei vorwiegend auf medikamentöse Behandlung. Es gibt jedoch auch Psychiater, die Psychotherapie ausüben. Dies aber nur, wenn sie auf Grund einer Zusatzausbildung die Zusatzbezeichnung Psychotherapie oder Psychoanalyse führen.
Psychologische Psychotherapeuten
Psychologische Psychotherapeuten sind Diplom-Psychologen mit einer anerkannten Zusatzausbildung für Psychotherapie und mehrjähriger praktischer psychotherapeutischer Tätigkeit.
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
Kinder und Jugendliche unter 21 Jahren werden von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten behandelt. Neben Diplom-Psychologen und Ärzten sind dies häufig auch Pädagogen oder Sozialpädagogen. Für ihre Kassenzulassung absolvieren sie eine spezielle Zusatzausbildung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie.
erstellt am 24.04.03; zuletzt aktualisiert am 13.04.12
Quelle: TK