Techniker Krankenkasse: fast zwölf Millionen Euro aus Behandlungsfehlern

Hamburg, 16. Februar 2012. Knapp zwölf Millionen Euro hat die Techniker Krankenkasse (TK) im Jahr 2011 als Regresseinnahmen für fehlerhafte Behandlungen von Patienten und Pflegebedürftigen geltend machen können. Allein im vergangenen Jahr wurden der TK über 4.000 neue Verdachtsfälle auf Fehlbehandlungen gemeldet. Dies betrifft vor allem die Fachrichtungen Chirurgie, Geburtshilfe und Orthopädie.

 

Allerdings sind Behandlungsfehler schwer nachzuweisen. Ob sich der Gesundheitszustand eines Patienten trotz oder wegen einer ärztlichen Behandlung verschlechtert, lässt sich nur in seltenen Fällen eindeutig beantworten. Christian Soltau, Leiter des Referats Medizinrecht bei der TK, sagt: "Wer eine Fehlbehandlung vermutet, sollte immer zunächst mit dem behandelnden Arzt reden. Oft lassen sich Mutmaßungen und Vorwürfe auf diesem Wege klären und ausräumen."

 

Die TK begrüßt jedoch auch, dass die Kassen mit dem Patientenrechtegesetz in Zukunft verpflichtet werden sollen, ihre Versicherten bei Behandlungsfehlern zu unterstützen. "Die TK hat bereits seit Jahren ein Behandlungsfehler-Management installiert", erklärt Soltau. "Wir helfen den Versicherten in begründeten Fällen dabei, einen möglichen Behandlungsfehler medizinisch nachzuweisen. Als Dienstleister für unsere Kunden haben wir uns hier schon immer in der Pflicht gesehen."

 

 

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