Der Umfang der TK-Leistung wird am medizinischen Bedarf für Sie festgelegt.
Den Rehasport beziehungsweise das Funktionstraining können Sie innerhalb fest definierter Zeiträume in Anspruch nehmen. Näheres zum Leistungsumfang und Zeitraum erfahren Sie von Ihrer örtlichen Geschäftsstelle.
Die Höhe der Kostenbeteiligung ist vertraglich mit den Leistungsanbietern geregelt. Die Leistungsanbieter rechnen diese Beträge in der Regel direkt mit uns ab, sodass Sie nicht in Vorleistung treten müssen.
erstellt am 20.10.03; zuletzt aktualisiert am 28.03.12
Quelle: TK