Pflegezeit und Arbeitslosenversicherung
Seit 2008 können Arbeitnehmer eine unbezahlte Pflegezeit zur Pflege von Angehörigen in Anspruch nehmen. So regelt es das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung von 2008.
Die Spitzenverbände der Krankenkassen stellen in einem Rundschreiben dar, wie diese Arbeitnehmer während der Pflegezeit in der Arbeitslosenversicherung versichert sind.