Zusätzlicher Beitrag in der Krankenversicherung

Seit 2005 gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung einen zusätzlichen Beitrag. Dieser beläuft sich auf 0,9 Prozent und wird von den Arbeitnehmern alleine getragen. Die Spitzenverbände der Sozialversicherung haben zum Umgang mit dem zusätzlichen Beitrag ein Rundschreiben herausgegeben.

 

Das Rundschreiben der Spitzenverbände vom 26. April 2006 führt die wesentlichen gesetzlichen Vorschriften zum zusätzlichen Beitragssatz auf. Die gemeinsame Stellungnahme vom 2. März 2006 geht darauf ein, wie der zusätzliche Beitrag aus der Rente und aus Versorgungsbezügen erhoben wird. Beide Rundschreiben können Sie sich herunterladen: