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Kind mit Zahnschmerzen

Neurodermitisschulungen für Kinder & Jugendliche

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Die Schulungen kommen für neurodermitiskranke Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres unter Einbeziehung der Eltern in Betracht. Ziel der Schulung ist eine langfristige Verbesserung des Hautzustandes, die Verminderung von Krankheitsschüben sowie die Förderung und Verbesserung der Krankheitsbewältigung.

Was sind die Inhalte?

In den Schulungen werden Kenntnisse über mögliche Krankheitsauslöser vermittelt und aufgezeigt, wie diese vermieden werden können. Darüber hinaus lernen die Kinder und gegebenenfalls deren Eltern Verhaltensweisen zum richtigen Umgang mit der Krankheit und Strategien gegen den Juckreiz. Ebenso erhalten die Teilnehmer Informationen über eine stadiengerechte Hautbehandlung und eine neurodermitisgerechte Ernährung.

 

Die Schulungen finden in kleinen Gruppen mit sechs bis acht annähernd gleichaltrigen Kindern/Jugendlichen beziehungsweise deren Eltern statt. In welchem Umfang die Eltern mit einbezogen werden, hängt vom Alter des erkrankten Kindes ab.

 

Wer führt die Schulungen durch?

Die Schulungen werden von einem Team durchgeführt, das sich aus

 

  • einem Hautarzt oder einem entsprechend qualifizierten Kinderarzt,

  • einem Psychologen oder Arzt mit verhaltenstherapeutischer Ausbildung im Bereich Allergologie und

  • einem Ernährungsberater

 

zusammensetzt.

 

Bei Bedarf können Pflegekräfte einbezogen werden, die die praktischen Übungen der Hautbehandlung vermitteln. Die Therapeuten müssen ihre Qualifikation durch ein von der Arbeitsgemeinschaft Neurodermitisschulung ausgestelltes Zertifikat nachweisen.

 

Was ist zu beachten?

Für die Teilnahme an einer Neurodermitisschulung ist eine ärztliche Verordnung erforderlich. Darüber hinaus muss die Maßnahme von einem qualifizierten Anbieter durchgeführt werden.

 

Ihre TK-Geschäftsstelle ist Ihnen bei der Suche nach einem geeigneten Anbieter gern behilflich.

 

In welche Höhe beteiligt sich die TK an den Kosten?

Die TK beteiligt sich an den Kosten für bis zu zwölf Kurseinheiten von je 45 bis 60 Minuten. Bei Vorlage der ärztlichen Verordnung, der Originalrechnung und der Teilnahmebestätigung übernimmt die TK 100 Prozent der entstandenen Kosten, maximal 400 Euro für das Elternseminar, 400 Euro für das Jugendseminar und 600 Euro für das Eltern-Kind-Seminar.

 

Sofern medizinisch notwendig, beteiligt sich die TK auch an einer Wiederholungsmaßnahme. Diese ist frühestens drei Jahre nach Beendigung der ersten Schulung möglich.

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erstellt am 25.04.03; zuletzt aktualisiert am 04.08.11

Quelle: TK

 
 
 

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