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Frau mit Rückenschmerzen

Rehabilitative Rückenschule

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Die rehabilitative Rückenschule richtet sich an diejenigen, die unter chronischen Rückenbeschwerden leiden. Ziel ist, ein rückengerechtes Verhalten zu erlernen, damit sich eine bestehende Wirbelsäulenerkrankung nicht verschlimmert und Folgeerkrankungen vermieden werden.

Inhalte der rehabilitativen Rückenschule

In kleinen Gruppen werden die Teilnehmer über den Aufbau der Wirbelsäule und deren Funktion informiert.

 

Darüber hinaus erfahren Sie etwas über Ursachen und die Entstehung von Wirbelsäulenerkrankungen. Damit es erst gar nicht zu Wirbelsäulenerkrankungen kommt, erlernen die Teilnehmer Strategien, um ihr Verhalten im positiven Sinne zu ändern.

 

In praktischen Übungen erlernen die Betroffenen rückenschonendes Bewegungsverhalten im Alltag, im Beruf und in der Freizeit, wie zum Beispiel richtiges Sitzen, Heben oder Stehen. Die Übungen sollen auch die Körperwahrnehmung und die Selbstbeobachtung der eigenen Haltung und Bewegung fördern.

 

Ein wichtiger Bestandteil ist ebenfalls, Übungen zur dauerhaften Durchführung eines rückengerechten Muskeltrainings sowie Methoden zur Schmerzbewältigung zu erlernen.

 

Wer führt die rehabilitative Rückenschule durch?

Als qualifizierte Kursleiter erkennen wir Krankengymnasten, Physiotherapeuten, Diplom-Sportlehrer und Ärzte mit Zusatzqualifikation zum "Rückenschullehrer" an. Die Zusatzqualifikation müssen die Therapeuten bei einem der folgenden Verbände erworben haben:

 

  • Zentralverband der Krankengymnasten (ZVK) e.V.
  • Verband physikalische Therapie (VPT) e.V.
  • Deutscher Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie (DVGS) e.V.
  • Bundesverband der deutschen Rückenschulen (BdR) e.V.
  • Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) e.V.
  • Seminarinstitut pro Life (auch Weiterbildungszentrum der Funktionskrankheiten des Bewegungsapparates nach Dr. Brügger - WZFB

 

Ihre TK nennt Ihnen gern anerkannte Kursleiter in Ihrer Umgebung.

 

In welcher Höhe beteiligt sich die TK an den Kosten?

Wir beteiligen uns an bis zu zwölf Kurseinheiten von jeweils 60 bis 90 Minuten. Unser Zuschuss beträgt grundsätzlich 85 Prozent der Ihnen entstandenen Aufwendungen, maximal 75 Euro pro Kurs. Bei Versicherten, die von den Zuzahlungen befreit sind oder das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, übernehmen wir 100 Prozent der entstandenen Aufwendungen, maximal jedoch ebenfalls 75 Euro.

 

Wir beteiligen uns an einer Wiederholung der rehabilitativen Rückenschule, sofern diese medizinisch notwendig ist und frühestens zwölf Monate nach dem Ende des vorangegangenen Kurses durchgeführt wird.

 

Den Zuschuss erstattet Ihnen Ihre TK nach Vorlage der ärztlichen Verordnung, einer Teilnahmebescheinigung sowie der Originalrechnung.

 

erstellt am 05.07.05; zuletzt aktualisiert am 04.08.11

Quelle: TK

 
 
 

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