Die Schmerzbewältigungskurse richten sich an Schmerzbetroffene, die zum Beispiel an Migräne-, Kopf- oder Rückenschmerzen leiden. Ziele der Maßnahmen sind unter anderem, eine Verschlimmerung der Schmerzen zu verhüten und die Schmerzbewältigungsfähigkeit zu verbessern.
Was sind die Inhalte?
In kleinen Gruppen erhalten die Teilnehmer Informationen zur Schmerzverarbeitung, über Auslöser von Schmerzen und Stress und wie sie vermieden werden können. Darüber hinaus werden sie über Medikamente und deren Wirkung informiert. In praktischen Übungen erlernen sie Maßnahmen, um Schmerzen zu vermeiden. Die Betroffenen erhalten Hilfestellung bei der Analyse der eigenen Einstellung zur Krankheit, bei der Förderung von Gesundheitsverhalten und Lebenszufriedenheit sowie bei der Veränderung von schmerzfördernden Bedingungen.
Ein wesentlicher Bestandteil sind Bewegungs- und Entspannungsübungen.
Wer führt die Kurse zur Schmerzbewältigung durch?
Als qualifizierte Kursleiter erkennen wir nachfolgende Therapeuten an:
- Psychologische Schmerztherapeuten, die ihre Qualifikation bei der Deutschen Gesellschaft zum Studium des Schmerzes (DGSS) oder bei dem Schmerztherapeutischen Kolloquium (STK) erworben haben;
- Klinische Psychologen nach den Richtlinien des BDP mit verhaltenstherapeutischer Orientierung
- Psychologische Psychotherapeuten mit einer Ausbildung in Verhaltenstherapie;
- Ärzte mit Zusatzausbildung Psychotherapie bei verhaltenstherapeutischer Orientierung und Erfahrungen mit Schmerzpatienten.
Ihre TK-Geschäftsstelle nennt Ihnen gern anerkannte Kursleiter in Ihrer Umgebung.
In welcher Höhe beteiligt sich die TK an den Kosten?
Wir beteiligen uns an bis zu zehn Sitzungen von jeweils 120 Minuten. Unser Zuschuss beträgt grundsätzlich 85 Prozent der Ihnen entstandenen Aufwendungen, maximal 200 Euro pro Kurs. Bei Versicherten, die von den Zuzahlungen befreit sind oder das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, übernehmen wir 100 Prozent der entstandenen Aufwendungen, maximal jedoch ebenfalls 200 Euro.
Wir beteiligen uns an einer Wiederholung des Schmerzbewältigungskurses, sofern dieser medizinisch notwendig ist und frühestens zwölf Monate nach dem Ende des vorangegangenen Kurses durchgeführt wird.
Den Zuschuss erstattet Ihnen Ihre TK-Geschäftsstelle nach Vorlage der ärztlichen Verordnung, einer Teilnahmebescheinigung sowie der Originalrechnung.
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| Patienteninformation Kopfschmerzen |
| Broschüre "Der Rücken" |
erstellt am 25.04.03; zuletzt aktualisiert am 24.05.11
Quelle: TK