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ältere Dame mit Nackenschmerzen

Informationen zur Selbsthilfeförderung

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Hier finden Vertreter von Selbsthilfe-Initiativen in Sachsen-Anhalt Informationen zur Beantragung einer finanziellen Förderung.

Die Selbsthilfebewegung nimmt seit Jahren einen festen und bedeutenden Platz in unserem Gesundheits- und Sozialsystem ein. Sie ergänzt in vielfältiger, wirksamer Weise die vorhandenen professionellen Angebote der Gesundheitsversorgung, der Prävention und der Rehabilitation.

  

Deshalb fördert und unterstützt die Techniker Krankenkasse die Arbeit von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen. Den gesetzlichen Rahmen dafür bildet der Paragraph 20 des fünften Sozialgesetzbuches (SGB) unter Berücksichtigung der Grundsätze des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

  

Die Selbsthilfearbeit zielt immer darauf ab, dass von Krankheit oder Behinderung Betroffene untereinander Informationen und Erfahrungen austauschen, vertrauensvolle Gespräche führen und mit Hilfe von gemeinsamer Lobbyarbeit auf ihre spezielle Lebenssituation aufmerksam machen. Dadurch sammeln Betroffene und Angehörige neue Kraft, erfahren Verständnis, profitieren von den Erfahrungen Anderer und können so nicht zuletzt ihre eigene Lebensqualität steigern.

  

Um eine unbürokratische und sachgerechte Förderung zu ermöglichen, bitten wir Selbsthilfegruppen und -organisationen aus Sachsen-Anhalt um die Beachtung der nachfolgenden Hinweise.

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Selbsthilfeförderung GKV-Leitfaden zur Selbsthilfeförderung

Autor: TK-Landesvertretung Sachsen-Anhalt, erstellt am 10.01.08; zuletzt aktualisiert am 24.01.12

 
 
 

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