Die TK bietet ihren Versicherten in Sachsen-Anhalt eine Hausarztzentrierte Versorgung an.
Ihr Hausarzt ist für Sie der erste Ansprechpartner in Sachen Gesundheit? Sie suchen andere Ärzte nur nach Überweisung Ihres Hausarztes auf? Dann könnte der Hausarztvertrag der TK ein passendes Angebot für Sie sein.
Die TK bietet ihren Versicherten in Sachsen-Anhalt eine Hausarztzentrierte Versorgung an. Das Besondere dabei und zugleich ein bundesweites Novum: An der vertraglichen und abrechnungstechnischen Umsetzung ist erstmalig eine Kassenärztliche Vereinigung beteiligt. Die Teilnahme an der Hausarztzentrierten Versorgung ist für TK-Versicherte ab 18 Jahren möglich und für diese ebenso wie für die rund 1.400 niedergelassenen Hausärzte im Bundesland freiwillig.
Wenn Sie sich für die Teilnahme am Hausarztvertrag entscheiden, binden Sie sich für 12 Monate daran. In dieser Zeit suchen Sie immer zuerst Ihren gewählten Hausarzt auf. Um andere Haus-oder Fachärzte zu konsultieren, benötigen Sie eine Überweisung. Ausgenommen davon sind die Besuche beim Frauen- oder Augenarzt. Auch die direkte Inanspruchnahme von Zahnärzten und Ärzten im Notfall/ärztlichen Notfalldiensten ist möglich.
Wichtig: Gehen Sie zu einem anderen als zu dem von Ihnen gewählten Hausarzt oder suchen Sie ohne Überweisung einen Facharzt auf, können Mehrkosten auf Sie zu kommen. Dafür profitieren Sie von den Sonderkonditionen des Vertrages: Ihr Hausarzt bietet Ihnen bei Bedarf Sprechzeiten ab 7 Uhr oder bis 20 Uhr oder eine Samstagsterminsprechstunde an. Auch sollten Sie als TK-Patienten mit Termin nicht länger als 30 Minuten warten müssen.
Eine Befreiung von der Praxisgebühr ist nicht vorgesehen. Sollten Ihre geleisteten Zuzahlungen allerdings die individuelle jährliche Belastungsgrenze übersteigen, können Sie sich von den gesetzlichen Zuzahlungen und der Praxisgebühr befreien lassen. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre TK. Die Einschreibung zur Teilnahme an diesem Vertrag nimmt Ihr Hausarzt vor. Nimmt Ihr Hausarzt nicht am Vertrag teil, müssen Sie gegebenenfalls Ihren Arzt wechseln. Die Teilnahme kann immer nur ab Beginn eines Quartals erfolgen und bedarf einer Vorlauffirst von zwei kompletten Kalendermonaten.
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Flyer TK-Hausarztvertrag in Sachsen-Anhalt (PDF, 480 KB, nicht barrierefrei) |
Autor: TK-Landesvertretung Sachsen-Anhalt, erstellt am 04.01.11; zuletzt aktualisiert am 01.08.11