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Informationen zur Selbsthilfeförderung

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Hier finden Selbsthilfeorganisationen alle Informationen zur Förderung.

Die Techniker Krankenkasse (TK) fördert und unterstützt die Arbeit von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen im Rahmen des § 20 c des fünften Sozialgesetzbuches (SGB) unter Berücksichtigung der gemeinsamen Grundsätze der Krankenkassen in der Fassung vom 6. Oktober 2009.

 

Die Selbsthilfebewegung nimmt nach Ansicht der TK einen festen Platz in unserem Gesundheits- und Sozialsystem ein. Sie ergänzt in vielfältiger und wirksamer Weise die professionellen Angebote der gesundheitlichen Versorgung. Daher unterstützten wir seit Jahren Selbsthilfeinitiativen und ihre Aktivitäten zur Prävention oder Rehabilitation von Krankheiten und Behinderungen. Selbsthilfe-Initiativen bieten das geeignete Forum, um andere Betroffene zu finden, aktuelle Informationen auszutauschen und die Mitmenschen zu sensibilisieren. Mit ihrer Arbeit leistet die Selbsthilfe einen wichtigen Beitrag zur Prävention und Rehabilitation bei Krankheiten und Behinderungen. Die TK unterstützte 2010 in Sachsen Selbsthilfegruppen, landesweite Organisationen und Kontaktstellen mit über 64.000 Euro.

 

Um eine schnelle und sachgerechte Förderung zu ermöglichen, bitten wir Selbsthilfegruppen und -organisationen um die Beachtung der seit 2008 geänderten Verfahren und Zuständigkeiten der Selbsthilfeförderung.

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Autor: TK Landesvertretung Sachsen, erstellt am 12.11.08; zuletzt aktualisiert am 07.03.11

 
 
 

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