Krankenhausfinanzierung
In Deutschland sind die Länder und die gesetzlichen Krankenkassen für die Krankenhausversorgung der Bevölkerung verantwortlich.
Die Länder erstellen Landeskrankenhauspläne, um eine angemessene Versorgung mit Krankenhausleistungen zu gewährleisten. Gesetzliche Grundlage sind die landeseigenen Krankenhausgesetze und entsprechende Bundesgesetze wie beispielsweise das Krankenhausfinanzierungsgesetz. Die Krankenkassen sind gemeinsam verpflichtet, mit den Krankenhäusern des Landeskrankenhausplans jedes Jahr einen Vertrag über die Krankenhausleistungen und die Preise zu schließen.
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