Krank im Ausland? Durch den exklusiven EuropaService der TK ist die medizinische Versorgung in vielen Ländern genauso einfach und unbürokratisch wie in Deutschland.
Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) sind Sie auf Reisen in Europa gut geschützt: Sie erhalten alle Leistungen, die die Krankenversicherung Ihres Urlaubslandes bietet. Mit dem TK-EuropaService bekommen Sie sogar Leistungen wie in Deutschland auch.
Behandlung wie in Deutschland
In vielen beliebten Urlaubsregionen bietet die TK ihren Versicherten diesen zusätzlichen Service. In den Vertragskliniken der Techniker Krankenkasse können sie sich behandeln lassen wie in Deutschland auch - ambulant und, wenn nötig, auch stationär. Mit ihrer TK-Versichertenkarte erhalten TK-Versicherte in diesen Kliniken alle Leistungen, die sie auch in Deutschland nutzen könnten. Das ist oft mehr, als die Krankenversicherung des Urlaubslandes leistet.
Für den exklusiven TK-EuropaService hat die TK mit mehr als 120 ausgewählten Krankenhäusern in Belgien, Italien, den Niederlanden, Österreich, Polen, Portugal, Spanien und der Tschechischen Republik Direktverträge geschlossen.
24 Stunden am Tag für Sie da
TK-Versicherte können die Vertragspartner der TK 24 Stunden am Tag nutzen, auch dann, wenn viele andere Praxen geschlossen sind. Sprechzeiten müssen sie nicht beachten. In den Kliniken finden sie Fachärzte aller medizinischen Behandlungsgebiete. Sie müssen also nicht lange nach dem geeigneten Fach- oder Zahnarzt suchen. Natürlich stehen in den Kliniken deutschsprachige Mitarbeiter hilfreich zur Seite.
Hingehen, Karte vorlegen und sich behandeln lassen
Legen Sie an der Information oder Notaufnahme bei unseren Kooperationspartnern Ihre gültige TK-Versichertenkarte mit der integrierten Europäischen Krankenversicherungskarte EHIC auf der Rückseite vor. Selbstverständlich können auch Ihre mitversicherten Familienangehörigen die Vorteile dieses besonderen TK-Angebots nutzen.
Um die Abrechnung brauchen Sie sich nicht zu kümmern. Die Klinik rechnet direkt mit der TK ab. Ausgenommen davon sind private Wahlleistungen wie zum Beispiel eine Chefarztbehandlung.
Wenn Sie sich gezielt im Ausland behandeln lassen
Wenn Sie gezielt ins Ausland fahren, um sich in einem unserer Vertragskrankenhäuser behandeln zu lassen, sind einige Besonderheiten zu beachten. Zum Beispiel benötigen Sie dann vorher eine Kostenzusage der TK. Setzen Sie sich in diesem Fall bitte vor Ihrer Reise mit der TK in Verbindung.
erstellt am 19.04.06; zuletzt aktualisiert am 29.12.11
Quelle: TK