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Schutz im Ausland

 
 
 
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Nicht nur auf Urlaubsreisen sind Sie im europäischen Ausland durch die TK gut geschützt. Auch wenn Sie extra für eine medizinische Behandlung vorübergehend in ein europäisches Land reisen, ist die TK für Sie da.

So erstatten wir Ihnen die Kosten, wenn Sie sich gezielt im europäischen Ausland behandeln lassen. Zum Beispiel, wenn Sie zur Zahnbehandlung nach Tschechien fahren oder zur Physiotherapie nach Österreich. Diese Regelung gilt für alle EU-Länder und in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.

 

Diese Regelung gilt für folgende Staaten
BelgienMalta
BulgarienNiederlande
DänemarkNorwegen
EstlandÖsterreich
FinnlandPolen
FrankreichPortugal
GriechenlandRumänien
Großbritannien und Nordirland die Schweiz
IrlandSchweden
IslandSlowakische Republik
ItalienSlowenien
LettlandSpanien
LiechtensteinTschechien
LitauenUngarn
LuxemburgZypern (griechischer Teil)

 

Einfach und bequem: Vertragskliniken der TK im Ausland

Am einfachsten ist die gezielte Behandlung im EU-Ausland, wenn Sie die besonderen Vertragskliniken nutzen, die die TK zum Beispiel mit ihrem EuropaService bietet.

 

Dort müssen Sie keine Kosten verauslagen und nutzen alle weiteren Vorteile. Um die Abrechnung brauchen Sie sich nicht zu kümmern. Die Vertragsklinik rechnet direkt mit der TK ab.

 

Ausgenommen davon sind private Wahlleistungen wie zum Beispiel eine Chefarztbehandlung. Informieren Sie sich dazu auf unseren Seiten zum Europaservice.

 

Planen Sie eine gezielte Behandlung im Ausland, sind einige Voraussetzungen zu beachten - auch dann, wenn Sie in eine unsere Vertragskliniken fahren. Mehr dazu auf den nächsten Seiten.

erstellt am 29.06.06; zuletzt aktualisiert am 19.12.11

Quelle: TK

 
 
 

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