TK-Versicherte können nicht nur in staatlich anerkannten Kurorten in Deutschland zwei oder drei Wochen ambulant kuren, sondern auch in Kurorten im europäischen Ausland.
Voraussetzung ist, dass auch Versicherte in dem jeweiligen Land die jeweilige ambulante Kur als Kassenleistung erhalten können. Wir prüfen das gern für Sie.
| In diesen Länder können Sie in anerkannten Kurorten ambulant kuren: | |
|---|---|
| Frankreich | Rumänien |
| Griechenland | Schweiz |
| Italien | Slowakei |
| Luxemburg | Slowenien |
| Österreich | Tschechien |
| Polen | Ungarn |
| Portugal | |
Geprüfte Kooperationspartner der TK im Ausland
Mit ausgewählten Anbietern im EU-Ausland hat die TK besondere Verträge für ambulante Kuren abgeschlossen. Ihr Vorteil dabei: Wenden Sie sich an einen solchen Kooperationspartner der TK, können Sie auf geprüfte Qualität vertrauen. Denn die TK achtet bei der Wahl ihrer Kooperationspartner darauf, dass diese hohe Qualitätsstandards einhalten.
Ein zusätzlicher Vorteil für Sie: Entscheiden Sie sich für eine ambulante Vorsorgekur bei einem der Kooperationspartner, brauchen Sie keine Kosten auslegen. Denn die TK rechnet die Leistungen der ambulanten Vorsorge direkt mit dem Kooperationspartner ab. Sie zahlen vor Ort lediglich die gesetzliche Zuzahlung, von Ihnen gewünschte weitere Kurmittel, die über den vertraglichen Rahmen hinausgehen sowie die von Ihnen genutzten Wellnessangebote.
Hier gibt es geprüfte Kooperationspartner der TK
Geprüfte Kooperationspartner der TK gibt es in
- Italien,
- Österreich,
- Polen,
- Slowakei,
- Tschechien und
- Ungarn.
Detaillierte Informationen mitsamt der Adressen finden Sie in der Broschüre "Kuren im Ausland", die Sie als PDF herunterladen können.
| Leistungen & Services |
|---|
| TK-EuropaService |
erstellt am 19.07.11; zuletzt aktualisiert am 03.05.12
Quelle: TK