Ein Studienaufenthalt im Ausland wirkt sich auf die Krankenversicherung aus. Dabei ist ausschlaggebend , in welchem Land Sie ein oder mehrere Semester eine Universität besuchen möchten. Hier finden Sie wichtige Hinweise zum Auslandsstudium.
Aufenthalt im EU-Ausland und im EWR-Raum
Wenn Sie an einer ausländischen Hochschule innerhalb der EU studieren, in Norwegen, Liechtenstein und Island (EWR) sowie in allen anderen Ländern, die mit Deutschland ein entsprechendes Sozialversicherungsabkommen (Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Türkei und Tunesien), abgeschlossen haben, bleibt Ihre deutsche Krankenversicherung bestehen. Aber nur unter der Voraussetzung, dass Sie weiterhin an einer zugelassenen deutschen Hochschule immatrikuliert sind. Im Studienland müssen Sie Ihren Versicherungsschutz durch eine sogenannte Anspruchsbescheinigung nachweisen. Diese erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Über den ausländischen Krankenversicherungsträger werden dann Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse auch im Ausland erbracht.
Beiträge
Für Familienversicherte sind keine Beiträge zu zahlen. Sind Sie selbst versichert, zahlen Sie auch während Ihres Auslandsaufenthaltes Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung wie gewohnt an die deutsche Krankenversicherung. Das Gleiche gilt, wenn Sie zwar an einer Hochschule im EU-Ausland immatrikuliert sind, aber Ihren Wohnsitz in Deutschland behalten.
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Zusätzlich anfallende Kosten
Für eventuell zusätzlich anfallende Kosten für medizinische Leistungen oder einen notwendigen Rücktransport sollten Sie aber auch als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung eine private Zusatzversicherung abschließen. Im Studienland besteht lediglich Anspruch auf die Sachleistungen, die vor Ort gesetzlich vorgeschrieben sind. Der Leistungskatalog variiert zwischen den Ländern zum Teil erheblich, sodass es zu hohen Zuzahlungen kommen kann, die vom inländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger dann nicht übernommen werden.
Aufenthalte in Ländern außerhalb der EU und des EWR
Bei einem Auslandsaufenthalt in einem Land, mit dem kein umfassendes Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen wurde - beispielsweise in den USA, in Australien oder Südafrika - erbringt die gesetzliche Krankenkasse in der Regel keine Leistungen. Deshalb müssen Sie sich in diesem Fall entsprechend den Ansprüchen des Studienlandes privat versichern. Dabei sollte vor allem die Deckungssumme beachtet werden. Sie sollten sich außerdem darauf einstellen, dass medizinische Leistungen oft sofort bar beglichen werden müssen.
Zusatzkrankenversicherung
Bei Auslandsaufenthalten bis zu einem Jahr können Sie den Tarif TravelXL nutzen, die Auslandsreise-Krankenversicherung des TK-Kooperationspartners ENVIVAS Krankenversicherung AG. Damit können Sie sich bis zu 365 Tagen krankenversichern.
Generell sollten Sie sich dahingehend informieren, ob es für die Zeit des Auslandsaufenthaltes sinnvoll ist, sich bei der TK freiwillig zu versichern. So sind Sie beispielsweise bei Besuchen in Deutschland und auch einer späteren Rückkehr abgesichert. Lassen Sie sich dazu von Ihrer TK vor Ort oder vom TK-ServiceTeam unter 0800 - 285 85 85 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) beraten.
erstellt am 14.08.11; zuletzt aktualisiert am 08.02.12
Quelle: TK
