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Beiträge zur Sozialversicherung

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Während der Elternzeit und wenn Sie Mutterschafts- oder Elterngeld erhalten, sind Sie weiter bei der TK optimal versichert - oft sogar beitragsfrei.

Mutterschaftsgeld ist beitragsfrei

Wenn Sie Mutterschaftsgeld erhalten, brauchen Sie darauf keine Beiträge zur Sozialversicherung zahlen. Sollten Sie daneben weitere Einnahmen haben, können aber unter Umständen Beiträge anfallen.

 

Elterngeld und Elternzeit

Die nachfolgende Tabelle zeigt Ihnen, ob Sie während des Bezugs von Elterngeld oder der Elternzeit Beiträge zur Sozialversicherung zahlen müssen oder nicht.

 

Sie sind ... Beiträge während
Elterngeld
Beiträge während der Elternzeit
pflichtversichert beschäftigt
nein nein, außer bei Teilzeitarbeit
freiwillig versichert beschäftigt
oder Beamte/r
ja, außer wenn die Einnahmen entfallen und ohne die eigene Mitgliedschaft die Möglichkeit einer Familienversicherung bestünde
Student/injaja, da kein Anspruch auf Elternzeit
nicht erwerbstätigjaja, da kein Anspruch auf Elternzeit

 

Familienversicherung fürs Baby

Sobald Ihr Neugeborenes auf der Welt ist, können Sie es grundsätzlich beitragsfrei bei der TK familienversichern. Lesen Sie hier mehr:

 

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erstellt am 20.12.11

Quelle: TK

 
 
 

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