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Gleitzonenrechner

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Verdient ein Arbeitnehmer zwischen 400,01und 800,00 Euro monatlich, liegt sein Gehalt in der sogenannten Gleitzone. Dann gilt für ihn eine besondere Beitragsberechnung.

Der Arbeitgeberbeitrag bleibt dabei unverändert. Zu diesem Zweck wird bei der Beitragsberechnung von einem fiktiv ermittelten Arbeitsentgelt ausgegangen. Voraussetzung für die Anwendung der Gleitzonenregelung ist stets, dass der Arbeitnehmer in der Beschäftigung versicherungspflichtig ist und ein regelmäßiges Arbeitsentgelt zwischen 400,01 Euro und 800,00 Euro monatlich erhält.

 

Mit unserem Gleitzonenrechner können Sie mit wenigen Klicks das beitragspflichtige Entgelt ermitteln und die Beiträge berechnen.

 

erstellt am 09.01.09; zuletzt aktualisiert am 01.01.12

Quelle: TK

 
 
 

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