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Sozialversicherung

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Auszubildende sind ohne Rücksicht auf die Höhe ihrer Ausbildungsvergütung versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Ferner sind sie auch in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert - auch während des Besuches der Berufsschule oder anderer Ausbildungsorte. 

 

Beiträge

Der Arbeitgeber führt die Beiträge - wie auch bei den übrigen Beschäftigten - an die Krankenkasse des Auszubildenden ab. Diese leitet die Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung weiter. Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung trägt der Arbeitgeber allein und zahlt sie direkt an die Berufsgenossenschaft.

 

Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung teilen sich der Arbeitgeber und der Auszubildende. Ausnahme: Wenn die Ausbildungsvergütung nicht mehr als 325 Euro beträgt, muss der Arbeitgeber die Beiträge allein zahlen. Wird diese Grenze nur durch eine Einmalzahlung (zum Beispiel Weihnachtsgeld) überschritten, muss der Auszubildende seinen Beitragsanteil von dem Betrag zahlen, der diesen Grenzwert übersteigt.

 

Beispiel

Die Ausbildungsvergütung beträgt 300 Euro. Im Dezember zahlt der Arbeitgeber ein Weihnachtsgeld in Höhe von 250 Euro. Für den Dezember übernimmt der Arbeitgeber die vollen Sozialversicherungsbeiträge für das Entgelt von 325 Euro, aus dem restlichen Entgelt von 225 Euro muss auch der Auszubildende seinen Anteil entrichten.

 

Muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmeranteil des Auszubildenden übernehmen, so gilt das auch für den Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung und gegebenenfalls für den Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung.

 

Meldungen

Zusammen mit der Anmeldung wird für den Auszubildenden zugleich der Sozialversicherungsausweis beantragt, den jeder Arbeitnehmer in Deutschland besitzen muss. Für die Anmeldung verwendet der Arbeitgeber einen besonderen Vordruck oder nimmt sie im Wege des Datenaustausches vor.

 

Zusammen mit der Anmeldung wird zugleich eine Rentenversicherungsnummer beantragt.

erstellt am 05.02.09; zuletzt aktualisiert am 22.02.12

Quelle: TK

 
 
 

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