Ein Antrag zur Befreiung von der Krankenversicherungspflicht gilt auch für die nächste Arbeitsstelle. Mehr dazu lesen Sie in diesem Newsletter. Außerdem informieren wir Sie über die Diskussionen zum Renten-Weißbuch und stellen Ihnen eine neue Broschüre zum Jugendarbeitsschutz vor. Selbstverständlich finden Sie auch die aktuellen Termine für die Lohn- und Gehaltsabrechnung in dieser Ausgabe.
Seit Anfang des Jahres können Arbeitnehmer eine Familienpflegezeit nehmen: Was das für Sie als Arbeitgeber bedeutet, erläutern wir Ihnen ausführlich ...