Entgeltfortzahlung

Die Entgeltfortzahlung an Feiertagen und im Krankheitsfall ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) gesetzlich geregelt.

 

Das Gesetz besagt, dass Arbeitgeber grundsätzlich das Entgelt für eine bestimmte Zeit fortzahlen müssen. Auch bei Erkrankung eines Kindes und bei Mutterschaft gelten besondere Regelungen.