Organ- und Gewebespende

Informationen zum neuen Transplantationsgesetz im Medienservice.

 

Im Mai 2012 verabschiedete der Deutsche Bundestag eine Reform des Transplantationsgesetzes. Darin werden die Krankenkassen verpflichtet, ab dem 1. November 2012 alle Versicherten ab 16 Jahren regelmäßig persönlich anzuschreiben und aufzufordern, ihre Entscheidung für oder gegen eine Organspende auf einem Organspendeausweis festzuhalten.


 

Die Sonderausgabe des Medienservices (Oktober 2012) stellt das neue Transplantationsgesetz vor, erläutert Hintergründe und widmet sich vielen weiteren Fragen rund um die Organ- und Gewebespende.

 

Den Medienservice "Organ- und Gewebespende" finden Sie hier als

 

 

Weiteres Pressematerial zum Download

Online-Informationen der TK zum Thema

 

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