Pflegebedürftige benötigen Zeit zum Essen. Außerdem müssen die Mahlzeiten entsprechend vorbereitet werden.
Mundgerechte Nahrungszubereitung:
Zeitkorridor: je 2 - 3 Minuten
Hierzu zählen die Tätigkeiten, die zur unmittelbaren Vorbereitung dienen, wie die portionsgerechte Vorgabe und das Zerkleinern der zubereiteten Nahrungsmittel. Das mundgerechte Zubereiten bereits belegter Brote sowie die notwendige Kontrolle der richtigen Essenstemperatur gehören ebenso dazu. Hierzu zählen nicht das Kochen oder das Eindecken des Tisches. Die Zubereitung von Diäten ist beim Kochen zu berücksichtigen.
Leistungen & Services
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Nahrungsaufnahme:
Zeitkorridor: 15 - 20 Minuten - maximal drei Hauptmahlzeiten am Tag
Hierunter fällt die Nahrungsaufnahme in jeder Form sowie eine eventuell erforderliche Sondenernährung und der Umgang mit dem Essbesteck oder anderer geeigneter Geräte, um die Nahrung zum Mund zu führen, zu kauen und zu schlucken. Bei der Sondenernährung ist der vorgegebene Zeitkorridor allerdings nur einmal pro Tag zu berücksichtigen, weil diese nicht portionsweise verabreicht wird.
erstellt am 11.07.07; zuletzt aktualisiert am 27.03.12
Quelle: TK-Pflegeversicherung