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Obstsalat auf Teller

Hauswirtschaftliche Versorgung

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Tätigkeiten im Haushalt müssen sich auf die Versorgung des Pflegebedürftigen selbst beziehen. Mögliche weitere Familienangehörige bleiben unberücksichtigt.

Einkaufen

Zum Einkaufen gehört nicht nur das Besorgen von Lebens-, Reinigungs- und Körperpflegemitteln. Der Einkauf beinhaltet auch die nötige Planung und Absprache, um beispielsweise preisbewusst einkaufen zu können. Die richtigen Mengen beim Einkauf zu berücksichtigen, kostet dabei ebenso Zeit wie die Haltbarkeit und richtiger Lagerung von Lebensmitteln zu beachten.

 

Kochen

Zum Kochen gehört das Vor- und Zubereiten der Mahlzeiten sowie das Aufstellen eines Speiseplans. Hierzu gehört auch die hygienische Bedienung der technischen Geräte sowie die Einschätzung der Mengenverhältnisse und Garzeiten.

 

Reinigung der Wohnung

Hierzu gehört das Reinigen von Fußböden, Möbeln, Fenstern und Haushaltsgeräten ebenso wie das Bettenmachen.

 

Spülen

Gemeint ist das Spülen mit der Hand und das maschinelle Spülen.

 

Wechseln und Waschen der Kleidung

Hierzu gehört das Einteilen und Sortieren der Textilien, das Waschen, Aufhängen, Bügeln, Ausbessern und Einsortieren der Kleidung in den Schrank sowie das Beziehen der Betten.

 

Heizen

Das Beheizen umfasst auch das Beschaffen und Entsorgen von Heizmaterial.

erstellt am 11.07.07; zuletzt aktualisiert am 27.03.12

Quelle: TK-Pflegeversicherung

 
 
 

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