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Kombinationsleistung - Was ist das?

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Pflegegeld bei Pflege durch Angehörige oder Freunde und Pflegesachleistung bei Pflege durch einen zugelassenen Pflegedienst können miteinander kombiniert werden zur sogenannten Kombinationsleistung.

Der Pflegebedürftige hat die Möglichkeit, einen Teil seiner Pflege durch einen zugelassenen Vertrags-Pflegedienst und den anderen Teil selbst sicherzustellen. In einem solchen Fall übernimmt beispielsweise die Pflegekraft die morgendliche Pflege, zu anderen Tageszeiten übernimmt ein Angehöriger.

 

Bei einer Kombination erhält der Pflegebedürftige neben der Sachleistung ein anteiliges Pflegegeld. Entscheidet er, in welchem Verhältnis er Geld- und Sachleistungen beanspruchen möchte, so ist er grundsätzlich für sechs Monate daran gebunden.

 

Ändert sich jedoch die Pflegesituation, ist eine vorzeitige Änderung möglich. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Pflegeperson erkrankt und sich dadurch der Bedarf an Pflegesachleistung erhöht.

 

Ausgangswert für die Berechnung der Kombinationsleistung ist der Höchstanspruch der Sachleistung der jeweiligen Pflegestufe. Zunächst ist zu errechnen, wie viel Prozent der zustehenden Sachleistung wirklich verbraucht wurde. Der Pflegegeldanspruch ist dann um diesen Prozentsatz zu reduzieren.

 

Berechnungsbeispiel für Pflegestufe 1:

In der Pflegestufe 1 stehen dem Pflegebedürftigen Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 450 Euro oder ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 235 Euro zu. Hat die Pflegekasse beispielsweise für die Pflegesachleistung 315 Euro bezahlt, wird das anteilige Pflegegeld folgendermaßen berechnet:


315 Euro entsprechen 70 Prozent von 450 Euro. Der Anspruch auf das anteilige Pflegegeld reduziert sich somit auf 30 Prozent der möglichen 235 Euro. Folglich zahlt die TK-Pflegeversicherung noch 70,50 Euro.

 

Kann der Umfang der Pflegesachleistung nicht im Voraus bestimmt werden, rechnet die TK-Pflegeversicherung zuerst die Pflegesachleistung ab. Das anteilige Pflegegeld wird dann anschließend berechnet und ausgezahlt, um nachträgliche Korrekturen zu vermeiden.

Ist hingegen die konstante Höhe der Pflegesachleistung bekannt, erhält der Pflegebedürftige das anteilige Pflegegeld am Anfang des Kalendermonats ausgezahlt.

erstellt am 11.07.07; zuletzt aktualisiert am 01.01.12

Quelle: TK-Pflegeversicherung

 
 
 

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