Stellt der Pflegebedürftige seine häusliche Pflege und die hauswirtschaftliche Versorgung selbst sicher, bekommt er Pflegegeld. Davon kann er denjenigen, die ihn pflegen, eine finanzielle Anerkennung zukommen lassen, beispielsweise Familienangehörigen oder Nachbarn.
Das Pflegegeld beträgt pro Monat in der
- Pflegestufe 1: 235 Euro,
- Pflegestufe 2: 440 Euro,
- Pflegestufe 3: 700 Euro.
Ab dem Jahr 2015 sollen die Beträge alle drei Jahre angepasst werden. Diese Anpassung soll sich an der Preisentwicklung orientieren.
Der Pflegebedürftige erhält das Pflegegeld anteilig, wenn der Anspruch nicht für einen ganzen Kalendermonat besteht. Dabei wird der Kalendermonat mit 30 Tagen berücksichtigt.
Ist die Pflegegeldzahlung auch anteilig möglich?
Grundsätzlich wird Pflegegeld nur bei häuslicher Pflege gezahlt. Manche Pflegebedürftige werden jedoch stationär in einer Einrichtung der Hilfe für behinderte Menschen und - beispielsweise am Wochenende oder in den Ferien - zu Hause betreut. In diesem Fall zahlt die TK-Pflegeversicherung für jeden Tag der häuslichen Pflege ein anteiliges Pflegegeld.
Ausgangswert für die Berechnung des anteiligen Pflegegeldes ist der Höchstanspruch der Sachleistung der jeweiligen Pflegestufe. Zunächst ist zu errechnen, wie viel Prozent der zustehenden Sachleistung durch die stationäre Pflege verbraucht wurde. Der Pflegegeldanspruch ist dann um diesen Prozentsatz zu vermindern und durch dreißig zu teilen.
Berechnungsbeispiel für die Pflegestufe 1:
In der Pflegestufe 1 stehen dem Pflegebedürftigen Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 450 Euro oder ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 235 Euro zu. Hat die Pflegekasse beispielsweise für die stationäre Pflegeleistung 225 Euro bezahlt, wird das anteilige Pflegegeld folgendermaßen berechnet:
225 Euro entsprechen 50 Prozent von 450 Euro. Der Anspruch auf das anteilige Pflegegeld vermindert sich somit auf 117,50 Euro (50 Prozent der möglichen 235 Euro). Dieser Betrag ist durch 30 zu teilen. Folglich zahlt die TK-Pflegeversicherung für jeden Tag der häuslichen Pflege 3,92 Euro.
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erstellt am 11.07.07; zuletzt aktualisiert am 03.01.12
Quelle: TK-Pflegeversicherung

